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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der Hanna Instruments Deutschland GmbH

In diesem Dokument sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) für den Vertrieb von Waren („Waren“) und Dienstleistungen („Dienstleistungen“) durch die Firma Hanna Instruments Deutschland GmbH („Hanna Instruments Deutschland“) an den Erstkäufer(„Käufer“) festgelegt. Soweit nichts anderes angegeben ist, bezeichnet „Hanna Instruments Deutschland“ nur die Hanna Instruments Deutschland GmbH und keine weiteren verbundenen Unternehmen. Diese AGB regeln die Rechte, Pflichten und Ansprüche von Hanna Instruments Deutschland GmbH und dem Käufer in Bezug auf alle Angebote und alle darauf bezogenen Bestellungen oder Kaufverträge über Waren und/oder Dienstleistungen.

1. Allgemeines

1.1: Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

1.2: Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

1.3: Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.4: Diese AGBs unterliegen zukünftigen Änderungen durch Hanna Instruments Deutschland, vorausgesetzt, dass die AGBs, die zum Zeitpunkt der Erteilung einer Bestellung durch den Käufer auf einer Website, einem Portal oder in den Online-Diensten („Website“) der Firma Hanna Instruments Deutschland veröffentlicht werden, für die betreffende Bestellung gelten. Der Käufer nimmt zur Kenntnis und stimmt zu, dass als Hinweis auf Änderungen der AGBs und die Veröffentlichung der neuen Version auf der Website der Firma Hanna Instruments Deutschland ausreichen sind.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1: Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.

2.2: Angebot: Unsere Angebote sind freibleibend; technische Verbesserungen unserer Erzeugnisse bleiben vorbehalten.

2.3: Vertragsabschluss: Ein Kaufvertrag oder Dienstleistungsvertrag (jeweils ein „Vertrag“) kommt unter Einbeziehung dieser AGB folgendermaßen zustande: (i) Erteilung einer Bestellung durch den Käufer unter Bezugnahme auf ein bindendes Angebot von Hanna Instruments Deutschland GmbH, oder (ii) schriftliche Bestätigung einer Bestellung des Käufers durch Hanna Instruments Deutschland, oder (iii) Beginn der Ausführung der Leistung seitens Hanna Instruments Deutschland gemäß der Bestellung des Käufers.

3. Stornierung

3.1: Vor der Rücksendung von Waren muss der Antrag auf Warenrückgabe per E-Mail an Hanna Instruments Deutschland gesendet werden. Eine Rücksendung, die vor der formellen Zustimmung von Hanna Instruments Deutschland erfolgt, wird nicht akzeptiert.

3.2: Es wird darauf hingewiesen, dass die Rückgabe von Waren nur wegen nicht konformer Produkte von Hanna Instruments Deutschland akzeptiert wird. In diesem Fall werden alle Zahlungen, die Hanna Instruments Deutschland für die Ware erhalten hat, zurückerstattet und die Rücksendekosten werden übernommen.

3.3: Die Rückgaben aus einem anderen Grund sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung zulässig, vorausgesetzt, das Produkt befindet sich in der Originalverpackung und in einwandfreiem Zustand. In diesem Fall wird dem Käufer eine nicht erstattungsfähige Gutschrift in Höhe von 85 % des Preises ohne MwSt. der Ware ausgestellt, wobei ein Mindestbetrag von 75 € ohne MwSt. einbehalten wird; zuzüglich der Kosten für den Rückversand, die vom Kunden zu tragen sind.

3.4: Die Rückgabe wird jedoch abgelehnt, wenn die Ware aufgrund der Menge oder der Besonderheiten nicht mit der Aussicht auf einen Verkauf innerhalb von 60 Tagen neu vermarktet werden kann.

3.5: In Ausnahmefällen und von Fall zu Fall kann nach vorheriger Zustimmung der Firma Hanna Instruments Deutschland eine Rückgabe auch außerhalb der oben genannten Annahmen akzeptiert werden. Die Bedingungen werden dann nach Prüfung der Unterlagen mitgeteilt.

3.6: Die Rückgabe wird erst nach Durchführung der Warenprüfung und der Kontrolle auf Erfüllung der Rückgabekonditionen in unserem Haus endgültig bestätigt.

3.7: Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben von den obigen Bestimmungen unberührt.

4. Lieferfristen, Verzug, Verspätungsschäden

4.1: Die Firma Hanna Instruments Deutschland kann für keinerlei Versäumnisse oder Verzögerungen bei der Lieferung einer Bestellung oder eines Teils davon haftbar gemacht werden. Der Übergang des Risikos des Verlusts und der Beschädigung der Produkte erfolgt somit mit der Auslieferung der Produkte an den Spediteur, wobei die Waren auf Kosten, Risiko und Gefahr des Käufers versendet werden.

4.2: Lieferungen von Waren werden CPT (Incoterms 2020) ab Hanna Instruments Deutschland Lager in Vöhringen, Deutschland, ausgeführt.

4.3: Teillieferungen sind – soweit für den Kunden zumutbar – zulässig.

4.4: Jede Lieferung ist ein separater Verkauf, und der Käufer muss die Rechnung für die gelieferte Ware bezahlen, unabhängig davon, ob eine solche Lieferung vollständige oder teilweise Erfüllung des Auftrags darstellt.

4.5: Hanna Instruments Deutschland wird sich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bemühen, Waren gemäß den im Vertrag vorgesehenen Fristen bzw. Zeitpunkten zu liefern, oder, sofern derartige Zeitangaben fehlen, innerhalb der bei Hanna Instruments üblichen Lieferzeiträume für Waren. Gegen Zuzahlung kann mit dem Käufer vereinbart werden, dass Waren per Expressgeliefert werden.

5. Warenprüfung Wir haften dafür, dass unsere Lieferware/Leistung bei Gefahrübergang mangelfrei ist.

5.1: Der Käufer hat die Lieferware/Leistung sofort nach Eingang unverzüglich auf Mängel sorgfältig zu untersuchen und offensichtliche bzw. versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Transportschäden hat der Käufer sofort beim Überbringer anzumelden. Die Prüf- und Rügepflicht erstreckt sich auch auf die Produktsicherheit. Bei Nichtbeachtung der Prüf- und Rügepflicht gem. §377 HGB sind Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen.

5.2: Im Falle der berechtigten Mängelrüge sind wir zur Nacherfüllung verpflichtet. Nacherfüllung ist nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Bei Ablehnung, Unmöglichkeit oder Scheitern der Nacherfüllung hat der Käufer das Recht, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

5.3: Wenn der Käufer die Lieferware für andere Zwecke als die in der Betriebsanleitung beschreiben verwenden will, hat er die Eignung dazu oder die Zulässigkeit auf eigene Verantwortung selbst sorgfältig zu prüfen. Für eine von uns nicht ausdrücklich bestätigte Verwendbarkeit schließen wir die Haftung aus. Darüber hinaus haften wir auch nicht für die Folgen unsachgemäßer Wartung und Bedienung der Lieferware oder für Folgen normaler Abnutzung (Verschleiß).

5.4: Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen außer im Fall von An-sprüchen aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, aus dem Produkthaftungsgesetz sowie aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen ist unsere Haftung für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den von uns bei Vertragsschluss voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.5: Setzt der Käufer die Lieferware mit umweltschädlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst wie gefährlichen Stoffen ein, muss er uns vor der Übersendung an uns über diese Stoffe aufklären. Des Weiteren ist der Käufer verpflichtet, die Lieferware zu reinigen. Ggf. erforderliche Kosten für Dekontamination/Reinigung und Entsorgung können wir dem Kunden in Rechnung stellen.

6. Gebrauchsbeschränkungen

6.1: Der Käufer wird die Waren nur für die in Hanna Instruments Deutschland Katalog oder sonstigen Produktbeschreibungen beschriebenen Anwendungen einsetzen.

6.2: Die Gewährleistung für jeden anderen Gebrauch lehnt Hanna Instruments Deutschland strick ab, es sei denn, Hanna Instruments Deutschland hat einer solchen Anwendung zuvor schriftlich zugestimmt.

6.3: Der Käufer wird die Waren unter keinen Umständen in oder für Arzneimittel, Nahrung, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika oder human- oder tiermedizinischen Anwendungen einsetzen. Außerdem wird der Käufer nicht in Anwendungen einsetzen, die ein besonderes Medizinprodukt erfordern, es sei denn, die Ware ist hierfür ausdrücklich zugelassen.

7. Preise, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistung

7.1: Unsere Preise sind stets als Nettopreise ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) und ab Werk angegeben. Für Ersatzteile gelten unsere jeweiligen Listenpreise oder das entsprechende Angebot.

7.2: Alle Zahlungen sind in Euro oder Schweizer Franken zu leisten, sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Schecks werden nicht akzeptiert. Überweisungsgebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Bestellers.

7.3: Rechnungen werden innerhalb von 14 Tagen netto und ohne Abzug von Skonto nach Zugang fällig. Zahlungen sind auf das auf der Vorderseite der Hanna Instruments Rechnung angegebene Konto zu entrichten. Bei Erstbestellung, Zahlungsverzug und/oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden darf Hanna Instruments Deutschland jede Einzellieferung von deren Vorausbezahlung oder einer Sicherheitsleistung in Höhe ihres Rechnungsbetrages abhängig machen.

7.4: Hanna Instruments Deutschland darf bei Zahlungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang geleistet werden, unbeschadet gesetzlicher Rechte: a) weitere Lieferungen aussetzen, bis die fälligen Rechnungen beglichen sind, b) weitere Lieferungen von Barzahlung bei Auslieferung oder Barvorauszahlung abhängig machen, selbst wenn die fälligen Rechnungen später ausgeglichen werden, c) Zinsen gemäß §§ 247, 288 BGB und/ oder eine Bearbeitungsgebühr von 40 EUR als pauschalierten Schadensersatz (§ 288 Abs. 5 BGB) verlangen, d) vom Vertrag zurücktreten und die unbezahlten Waren herausverlangen, sofern der Käufer auch nach angemessener Fristsetzung keine Zahlung leistet, e) die oben beschriebenen Rechte auch kumulativ ausüben. Hanna Instruments Deutschland Recht, weiteren Verzugsschadensersatz zu verlangen, insbesondere Rechtsverfolgungskosten ersetzt zu verlangen, bleibt unberührt.

7.5: Hanna Instruments Deutschland behält sich vor, vor Vertragsabschluss Mindestbestellmengen festzulegen und wird den Käufer ggf. hierüber unterrichten.

7.6: Falls der Käufer über die im Vertrag beschriebenen Waren oder Dienstleistungen hinaus weitere Waren oder Dienstleistungen bestellen möchte oder erhebliche Änderungen der Waren oder Dienstleistungen wünscht, steht Hanna Instruments Deutschland eine angemessene zusätzliche Vergütung zu.

7.7 Eigentum an Waren und Ergebnissen von Dienstleistungen geht an den Käufer erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises, der Servicegebühr oder sonst vereinbarten Vergütung für diese Waren oder Dienstleistungen über. Auf Verlangen von Hanna Instruments Deutschland wird der Käufer auf seine Kosten mit Hanna Instruments Deutschland kooperieren und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um diesen Eigentumsvorbehalt durchzusetzen.

7.8 Der Käufer und Hanna Instruments Deutschland sind sich des Betrugsrisikos bewusst, dass sich ergeben kann, wenn Personen im Namen eines Unternehmens sofortige Zahlung auf ein neues Konto verlangen. Um dieses Risiko auszuschließen, wird der Käufer neue oder geänderte Bankverbindungen telefonisch bei Hanna Instruments Deutschland Finanzabteilung (Forderungsmanagement) unter der Nr. +49 7306 3579100, anmelden, bevor Gelder zu diesen Konten überwiesen werden. 7.9 Die Parteien sind sich einig, dass sie niemals Bankverbindungen ändern und dann sofortige Zahlung verlangen, sondern stets eine Wartezeit von Vierzehn (14) Tagen zur Überprüfung verstreichen lassen, und ausstehende Beträge erst dann zur Zahlung auf die neuen Konten fällig stellen. Zahlungen des Käufers auf neue Konten, die nicht wie oben beschrieben, telefonisch bestätigt wurden, wirken nicht schuldbefreiend.

8. Gewehrleistungsbedingungen

8.1: Hanna Instruments Deutschland gewährleistet, dass vertragsgemäß gelieferte Produkte mangelfrei sind und zugesicherte Eigenschaften aufweisen, sofern die Zusicherung schriftlich und mit Bezug auf ein konkretes Produkt abgegeben wird.

8.2: Hanna Instruments Deutschland wird mangelhafte Produkte nach seinem Ermessen austauschen oder reparieren. Reparaturen wird Hanna Instruments Deutschland in einer eigenen, für Reparaturen speziell ausgerüsteten Werkstatt in Vöhringen ausführen.

8.3: Die Käufer, die Gewährleistungsmaßnahmen geltend machen, müssen Hanna Instruments Deutschland wegen des Ortes der Reparatur und der damit verbundenen Logistik kontaktieren. Für mangelhafte Produkte trägt der Käufer die Transportkosten von und zur ursprünglichen Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Falls eine Reparatur fehlschlägt oder ein ausgetauschtes Produkt ebenfalls mangelhaft ist, oder wenn die Gewährleistungsmaßnahme von Hanna Instruments Deutschland für den Käufer unzumutbar sind oder der Käufer die Gewährleistungsmaßnahme der Firma Hanna Instruments Deutschland abgelehnt hat (§§ 439 Abs. 3, 635 Abs. 3 BGB), darf der Käufer eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten und Kaufpreiserstattung gegen Rückgabe der Produkte oder Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.

8.4: Die Gewährleistungsfrist für Waren der Firma Hanna Instruments Deutschland beträgt von 24 (Vierundzwanzig) Monaten auf Messgeräte bis6 (sechs) Monaten auf andere Produkte (Chemikalien, Elektroden, Sensoren) ab Lieferungsdatum, es sei denn, eine kürzere oder längere Frist ist ausdrücklich in der einer Ware beigegebenen Anleitung festgelegt; in diesem Fall gilt die kürzere bzw. längere Frist.

8.5: Bei Reparaturen verwendete Bauteile können Neuteile oder generalüberholte, funktionsgleiche Gebrauchtteile sein. Bei einer Gewährleistungsmaßnahme ebenfalls ausgetauschte Bauteile, die lediglich wegen normaler Abnutzung zu ersetzen sind, darf Hanna Instruments zum Listenpreis berechnen. Ausgetauschte Bauteile unterliegen einer eigenen Gewährleistungsfrist von neunzig (90) Tagen, längstens jedoch bis zum Ende der ursprünglichen Gewährleistungsfrist der reparierten Ware. Defekte und durch Hanna Instruments ersetzte Bauteile gehen in das Eigentum Hanna Instruments Deutschland über.

8.6: Hanna Instruments Deutschland übernimmt keine Gewährleistung für Mängel, die außerhalb von Hanna Instruments Deutschland Verantwortungsbereich entstehen, insbesondere für normale Abnutzung oder den zu erwartenden Verbrauch von z.B. Reagenzien, Batterien, Quecksilberzellen oder Glühlampen (vorausgesetzt, diese wurden ohne Mängel ausgeliefert).

8.7: Hanna Instruments Deutschland übernimmt ferner keine Gewährleistung für Produkte, 1) die nicht von Hanna Instruments- Spezialisten oder einem zertifizierten Hanna Instruments-Vertragshändler in Betrieb genommen wurden, falls dies so vorgesehen ist, 2) die der Käufer ohne Zustimmung Hanna Instruments Deutschland verändert hat und 3) die nicht gemäß der Wartungsanweisungen in der Bedienungsanleitung oder anderen Dokumente von Hanna Instruments Deutschland bei Auslieferung oder mitgeteilten Wartungsanweisungen gewartet wurden. Die Reparatur derartiger Produkte muss der Käufer selbst tragen.

9. Produkthaftung

9.1: Der Käufer verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Produktbeobachtung. Hierzu gehört insbesondere die inhaltliche Prüfung der Gebrauchsanweisungen und sonstigen technischen Dokumentation hinsichtlich ihrer Übereinstimmung mit den Sicherheitsvorschriften.

9.2: Der Handelspartner versorgt die Endkunden der Firma Hanna Instruments Deutschland mit allen zur Verwendung der Lieferware oder neuer Produkte, die durch Veränderung der Lieferwaren oder ihre Verbindung mit nicht von uns gelieferten Gegenständen durch den Kunden entstanden sind, erforderlichen Warnungen und Hinweisen.

9.3: Der Käufer hat uns unverzüglich über seine die Produktsicherheit betreffenden Erkenntnisse im Zusammenhang mit unserer Lieferware zu informieren, besonders über Schadensfälle oder die Produktsicherheit betreffende Reklamationen.

10. Entsorgung

10.1: Der Käufer übernimmt die Pflicht, die an ihn gelieferte Ware (alte und defekte Elektrogeräte, sowie abgelaufene Chemikalien und Reagenzien) gemäß den Richtlinien des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und Chemikaliengesetz (ChemG) zu entsorgen und stellt uns von der Rücknahmepflicht des Herstellers und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.

 11. Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung

11.1: Die Lieferware bleibt bis zu ihrer vollständigen uneingeschränkten Bezahlung Hanna Instruments Deutschland Eigentum. Haben wir noch weitere Forderungen gegen den Kunden, so bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Bezahlung bestehen.

11.2: Für unsere Konstruktionen, Muster, Abbildungen, technischen Unterlagen, Kostenvoranschläge und/oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor, auch wenn der Kunde die Kosten für die Konstruktionen usw. übernommen hat. Der Käufer darf die Konstruktionen usw. nur in der mit uns vereinbarten Weise nutzen. Die Lieferwaren darf der Käufer nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung selbst produzieren, mit anderen Sachen verbinden, an denen Rechte Dritter bestehen oder von Dritten produzieren lassen.